Steigende Energiekosten haben die Heizkostenerfassung seit ihrer gesetzlich verbindlichen individuellen Verbrauchskostenermittlung immer wichtiger werden lassen. Insbesondere in Mietobjekten sind die Verdunstungsröhrchen usdehnn jedem Heizkörper beispielsweise vom Hersteller ista weit verbreitet. Der gefallene Pegelstand, in Relation zur Heizkörpergröße und anderen Parametern, liefert einen rechnerischen Wert. Er wird als „Anteil“ am Gesamtverbrauch umgelegt.
Eine Voraussetzung für das Anwenden dieser Zählweise ist die Existenz einzelner Heizausgabegeräte mit Wärmegabe an der Oberfläche. Um eine Warmwasserabrechnung beispielsweise für eine Fußbodenheizung, Fernwärme oder Warmluftheizungen wie Konvektoren zu ermöglichen, ist dieses Messsystem nicht anwendbar. Die Alternative ist ein Durchflussmesser für die Heizung, der das durchfließende Heiz- und/oder Warmwasser an zwei Stellen im Zirkulationskreislauf misst. Aus der Temperaturdifferenz und dem Volumen kann die verbrauchte „abgenommene“ Wärme ermittelt werden.
Wärmezähler: Ein oder zwei Geräte pro Haushalt oder Wohneinheit
Für eine Wohneinheit beziehungsweise einen Haushalt wird die Heizkostenerfassung durch einen Wärmemengenzähler gemessen. Das Gerät muss am zentralen Zu- und Ablaufanschluss des Heiz- und/oder Brauchwassers positioniert werden. Die sich daraus ergebende Wärmemengenzähler Abrechnung erfasst den kompletten Wärmeverbrauch der Wohneinheit. Der Verbrauch in einzelnen Räumen ist nicht nachvollziehbar.
Jedes Gerät kann nur ein geschlossenes Wasserzirkulationssystem begleiten. Wenn Heiz- und Brauchwasser mit einem Wärmemengenzähler erfasst werden sollen, sind zwei Geräte erforderlich. Die Addition der Verbrauchswerte an Heizwasser und die Warmwasserabrechnung ergeben den Gesamtwärmeverbrauch. Fachgerecht installiert, eingestellt und ausgewertet, liefert ein Wärmemengenzähler präzisere Daten als Verdunstungsröhrchen.
Einbaubedingungen
Für präzise, realistische und verlässliche Messergebnisse müssen Durchflussmesser für die Heizung richtig und am passenden Ort installiert werden. Die Kombinationsmessung von Volumen und Temperatur darf nicht durch technische oder physikalische Faktoren verfälscht werden. Folgende Bedingungen müssen für eine sachgerechte Funktion gegeben sein:
- Die Dimensionierung muss den durchlaufenden Wasservolumen angepasst werden und die Skalierung eine abrechnungstaugliche Genauigkeit liefern.
- Die Wärmemenge kann nur innerhalb eines Kreislaufs gezählt werden.
- Die Wasserflussrichtung muss den Wärmezähler in die richtige Richtung bewegen.
- Gekippte oder „schiefe“ Einbaupositionen verfälschen das Volumenergebnis.
- Die Wasserbewegung darf nicht zu nah an den Messpunkten durch abknickende Leitungsverläufe, Ventile oder anderen fließbehindernden Bauteile gemessen werden.
- Der Temperaturfühler beziehungsweise Sensor muss bis zur Mitte des Rohrs reichen.
- Bei Rohrdurchmessern unter 25 Millimetern sind Tauchhülsen ungeeignet.
- Die Fühlerkabel müssen ungekürzt, ungeknickt und nicht verlängert im präzise passenden Maß montiert werden.
- Die Ergebnisse von mechanischer Messung und Auswertungswert müssen in Volumen und Temperatur harmonisiert sein.
- Eine zu große Nähe elektromagnetisch strahlender Kabel oder Geräte können die Sensoren und Fühler beeinflussen.
Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage für das Erfassen verbrauchter Wärme ist die bundesweite gültige Heizkostenverordnung des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz. Sofern die technischen Voraussetzungen es zulassen, darf ein Eigentümer oder Vermieter frei entscheiden, ob er Verdunstungsröhrchen oder einen Wärmemengenzähler einsetzt. Zielsetzung der Verordnung ist ein individuell nachvollziehbarer und vor allem beeinflussbarer Wärmeverbrauch. Um präzisere Ergebnisse und Verteilungsschlüssel zu erhalten, ist auch die Kombination eines Gesamtwärmezählers zusätzlich zu den Verdunstungsröhrchen zulässig. Seit 2014 ist die Installation von Volumen messenden Zählgeräten für Mehrfamilienhäuser mit Zentralheizung Pflicht.
Technische Spezifikationen
Als zuverlässigste und flexibelste Messtechnik haben sich Ultraschallgeräte durchgesetzt. Sie können die großen Verbrauchsschwankungen durch ihre kurzen Messintervalle von vier oder 15 Sekunden sehr präzise erfassen. Allmess Wärmemengenzähler sind Kompaktgeräte mit Einbau- und Rechenwerkselement. Sie verfügen über automatische Funktionsstörungsanzeigen durch Wasserverschmutzung.
Die Geräte lassen sich auf Funkabfrage aufrüsten, sodass ein Betreten von Heizungsräumen oder einzelner Wohneinheiten nicht mehr notwendig wird. Preiswerter Wärme- und Kältezähler ohne Ultraschalltechnik können problemlos in Wohnobjekten und Gebäuden eingesetzt werden, deren Verbrauchsausschläge weniger extrem verlaufen.
Eichung und Kosten
Warmes und kaltes Wasser sowie Temperaturen erfassende technische Geräte unterliegen dem Eichgesetz. Für Warmwasser- und Wärmezähler ist eine Eichfrist auf alle fünf Jahre festgelegt. Sie kann, auch bei Einverständnis aller Parteien, nicht ausgesetzt werden. Daher müssen Sie beim Kauf oder der Miete entweder geeichte Geräte wählen oder sie vor Inbetriebnahme eichen lassen. Hersteller und Versorger bieten in langfristigen Serviceverträgen Eichungen an.
Während die Anschaffungskosten der Zählgeräte nicht umlagefähig sind, dürfen Eichungskosten auf Mieter oder Pächter umgelegt werden. Die günstigsten Geräte werden ab etwa 150 Euro angeboten, Ultraschalltechnologie ist ab etwa 300 Euro erhältlich.